Betäubungsmittelgesetz geändert
Das Bundeskabinett hat am Mitwoch Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beschlossen. Es handelt sich um die einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV).
In den Anlagen des BtMG wurden die als gesundheitsgefährdend eingestuften Drogen Salvia divinorum (Zauber- oder Aztekensalbei), Benzylpiperazin (BZP) und Oripavin neu aufgenommen. Der bislang dem BtMG unterstellte Stoff Modafinil wurde auf Grundlage einer Empfehlung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus den Anlagen entlassen.
Der Bundesrat muß der Verordnung noch zustimmen.








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