Chroniker-Richtlinie ab 1.1.2008 in Kraft
Die Neufassung der Chroniker-Richtlinie tritt zum 1.1.2008 in Kraft. Chronisch Kranke können bei den Zuzahlungen eine halbierte Belastungsgrenze (1 % statt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) in Anspruch nehmen. Jedoch gilt diese niedrigere Grenze nur noch bei chronisch erkrankten, die nachweisen können, dass sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben oder an einem Chronikerprogramm der Krankenkasse teilgenommen haben.
Diese Beschlüsse gelten für alle, die ab dem 1.1.2008 erstmals die von der Krankenkasse finanzierten Vorsorgeuntersuchungen (ยง 25 SGB V) in Anspruch nehmen können, also alle Frauen, die nach dem 1.4.1987, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Zunächst ist diese Regelung auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Es wird jedoch erwartet, dass auch der Umfang dieser Liste erweitert wird.
Diese Regelungen sollen zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen motivieren - Verglichen mit anderen Ländern ist in Deutschland die Bereitschaft, Vorsorgemaßnahmen wahrzunehmen eher gering.








Bitte kommentieren Sie