Home
Gesundheitsblog
Medizinportal
Impressum

Erholungsbeihilfe

Einmal pro Jahr kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Erholungsbeihilfe zukommen lassen. Die Steuergesetzgebung bietet Arbeitgebern immer weniger Möglichkeiten, Ihren Arbeitnehmern steuerbegünstigte Anerkennung zu gewähren. Die so genannte Erholungsbeihilfe kann ohne Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die darauf entfallende Lohnsteuer pauschaliert. (more…)


Werben im Gesundheitssektor / Medizin
 del.icio.us  YahooMyWeb  News aus Medizin und Gesundheit