Erholungsbeihilfe
5. August 2007
Einmal pro Jahr kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Erholungsbeihilfe zukommen lassen. Die Steuergesetzgebung bietet Arbeitgebern immer weniger Möglichkeiten, Ihren Arbeitnehmern steuerbegünstigte Anerkennung zu gewähren. Die so genannte Erholungsbeihilfe kann ohne Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die darauf entfallende Lohnsteuer pauschaliert. (more…)
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