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Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe zu. Damit erkennt auch Deutschland die Ausbildungen anderer Mitgliedsstaaten bei Heilberufen an. Mit dem Bundesratsbeschluss wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in den Mitgliedstaaten der EU erworben wurden, neu geregelt. Laut bundesdeutschem Gesetz, das diese Richtlinie in nationales Recht umsetzt, werden nun Heilberufe, für deren Ausbildung der Bund zuständig ist (dies sind unter anderem Arzt-, Apotheker-, Physiotherapeuten- und Pflegeberufe aber z.B. auch Bademeister) anerkannt und damit die Situation für Heilberuflerverbessert. Neben der Niederlassungsfreiheit sollen dadurch weitreichendere Freiheiten der Dienstleistungserbringung geschaffen werden und Hindernisse für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei Selbständigen und abhängig Beschäftigten beseitigt werden.

Mit der neuen Gesetzgebung sind die Vorschriften der verschiedenen bisher geltenden Anerkennungsregelungen verbessert worden. Gleichzeitig wurde durch eine Vereinheitlichung der geltenden Grundsätze eine Neuordnung und Straffung ihrer Bestimmungen vorgenommen.

Geändert und/oder ergänzt wurden die Bundes-Apothekerordnung, die Approbationsordnung für Apotheker, das Gesetzes über das Apothekenwesen, die Bundesärzteordnung, die Approbationsordnung für Ärzte, das Psychotherapeutengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ür Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Approbationsordnung für Zahnärzte, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten, das Ergotherapeutengesetz, die Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, das Gesetz über den Beruf des Logopäden, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, das Hebammengesetz, das Rettungsassistentengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, das Orthoptistengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten, das MTA-Gesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, das Diätassistentengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, das Masseur- und Physiotherapeutengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten, das Altenpflegegesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers, das Podologengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, das Krankenpflegegesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, die Bundes-Tierärzteordnung, die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten, das Fünfte Buche des Sozialgesetzbuches, die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte.

Die Länge der Aufzählung bildet durchaus die Tragweite des Gesetzes zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe ab. Alle Änderungen können im Detail beim BMG nachgelesen werden.



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