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Microsoft will mit HealthVault Gesundheitsdaten speichern

Der Software-Riese Microsoft hat das Potential der Gesundheitsbranche in den USA für sich entdeckt. Mircrosoft will mit dem kostenlosen Dienst HealthVault persönliche Gesundheitsdaten online verwalten. Patienten sollen Ihre Daten selbst pflegen können, der Dienst soll aber vor allem auch den Austausch zu Ärzten, Kliniken und anderen Gesundheitsinstitutionen erleichtern, vorausgesetzt der Patient erteilt seine Erlaubnis.

Microsoft selbst rechnet weniger damit, dass Patienten Ihre Gesundheitsdaten selbst in das System einpflegen als vielmehr damit, dass behandelnde Ärzte bzw. medizinisches Personal mit der Erlaubnis der Patienten dies durchführen.

Für den Upload der Patientendaten kann eine Software - das HealthVault Connection Center - genutzt werden. Mit dem Desktop-Client können strukturierte medizinische Daten aus aufgezeichneten physiologischen Werten wie Blutdruck, Blutzuckergehalt oder Puls auf die Server überspielt werden.

Unterstützt wird das Projekt unter anderem von der American Heart Association, Johnson & Johnson LifeScan, dem NewYork-Presbyterian Hospital, der Mayo Clinic und MedStar Health. Es sollen weitere Partner hinzukommen. Von einer großen Anzahl von Leistungsanbietern aus der Gesundheitsbranche dürfte auch der Erfolg des Projektes abhängen. Auch Google arbeitet angeblich an einem ähnlichen Dienst.

Auch externen Programmierern soll es möglich sein, Applikationen für HealthVault zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde das HealthVault Developer Center eingerichtet, das alle Funktionen des HealthVault SDK erläutert.

Neben der Verwaltung von Gesundheitsdaten ist bei HealthVault außerdem eine Websuche (health.live.com) integriert sein, die auf Gesundheitsaspekte spezialisiert ist. Über die Suche sind Informationen über Krankheiten, Gesundheitstipps und Web-Links zu medizinischen Themen erreichbar.

Laut Microsoft werden die Patientendaten in einer sicheren verschlüsselten Datenbank gespeichert. Ein Gebrauch der Daten zu kommerziellen Zwecken soll nicht erfolgen - mit der Einschränkung “unless we ask and you clearly tell us we may”.

Man darf gespannt sein, wie sich dieser - in Deutschland wohl undenkbare - Dienst entwickelt.

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