Cannabis auf Rezept
Eine Multiple Sklerose (MS) Patientin darf erstmals mit offiziellem Segen der Bundesopiumstelle Cannabis als Schmerzmittel anwenden. Die Patientin mußte versprechen, Ihre Cannabis-Rationen verschlossen und diebstahlsicher aufzubewahren. Die 51 jährige Patientin aus Baden-Württemberg darf den Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabiol (THC) legal aus der Apotheke beziehen, nachdem sie nachweisen konnte, dass andere Schmerzmittel und Mittel gegen Spastiken sowie alle verfügbaren Therapien bei Ihr nicht wirken oder zu große Nebenwirkungen haben.
Die Erlaubnis zur legalen Cannabis-Nutzung ist zunächst auf ein Jahr beschränkt, könnte aber bei einer positiven Wirkung der Therapie verlängert werden. Außerdem handelt es sich um eine Ausnahme im Einzelfall. Weitere ca. 50 Fälle liegen der Bundesopiumstelle zur Prüfung vor.
Wissenschaftliche Studien zeigten, dass Cannabis Spastiken und Schmerzen, lindern kann. Cannabis ist jedoch in Deutschland verboten, deshalb dürfen Ärzte nur den synthetisch hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben. Die Kosten werden jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen, da die Substanz in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen ist. 60 Kapseln können bis zu 1700 Euro kosten.
Vielen Patiente erwerben daher illegal natürliches Cannabis auf eigene Faust um Kosten zu sparen. Da Cannabis unter das Beteubungsmittelgesetz fällt, wobei je nach Bundesland die Staatsanwaltschaft Besitzer von “geringen Mengen” nicht verfolgen, ist dies dennoch ein risikoreiches Vorgehen.
Das Bundesverwaltungsgericht, hat im Jahr 2005 den legalen Weg eingeräumt. Da auch die Gesundheit einzelner Patienten im öffentlichen Interesse läge, kann die Bundesopiumstelle nicht einfach pauschal Anträge ablehnen, sondern muß jeden einzelnen Fall prüfen.
In Anbetracht der Nebenwirkungen chemischer Substanzen ein guter Schritt.
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irene müller schrieb:
Das ist eine gute Sache und sollte schon lange nicht mehr so kompliziert gemacht werden!
Geschrieben am 24. August 2007 um 00:21Uhr | Permalink