Praxishomepages für Ärzte und Kliniken
Praxishomepages von Ärzten und Kliniken sollten einige Grundsätze beachten. So müssen Ärzte das Werbeverbot - auch wenn dieses langsam aufgeweicht wird - bei Ihrer Darstellung beachten. KeinProblem stellen natürlich Angaben dar, die einem Praxisschild entsprechen. Zusätzlich sind Informationen kein Problem, die in Praxisinformationsschriften zugelassen sind. Dazu gehören auch wissenschaftliche Darstellungen und populärwissenschaftliche Informationen, wenn sie der Aufklärung und Information der Öffentlichkeit dienen, diese ein Interesse an Aufklärung und Information hat und der Arzt in der Darstellung in den Hintergrund tritt.
Berufswidrige Werbung ist hingegen tabu für die Praxishomepage. Texte dürfen nicht eingestellt werden, wenn sie unwahr, unsachlich, unseriös, vergleichend, täuschend oder anpreisen formuliert sind. Es darf kein primär auf einen Werbeeffekt zielender Inhalt veröffentlicht werden und auch Patientenaussagen dürfen nicht einbezogen werden. Zudem dürfen keine Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder medizinische Produkte beworben werden.
Neben all diesen rechtlichen Faktoren sollten auch Grundsätze der Usability und des barrierefreien Zugangs beachtet werden. Die typische Klientel eines Augenarztes leidet an Augenerkrankungen und leidet gegebenenfalls an Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung. Dem sollte folglich auch auf der Praxishomepage durch barrierefreies Webdesign Rechnung getragen werden. Dabei ist die Verwendung von Farben genauso abzuwägen, wie beispielsweise der Einsatz von Flash auf der Arzthomepage.
Auf diesen Websites finden Mediziner Informationen zur Vorbereitung Ihrer Praxishomepage:
- Websites in der Gesundheitswirtschaft - Ein Leitfaden für Ärzte und Kliniken im PdF-Format
- Zum Nulltarif im Netz unterwegs Ein älterer Artikel aus der Ärzte-Zeitung
- Wissenswertes zum Aufbau und Betrieb von Praxishomepages (aekn)
- Die Arztpraxis im Internet von Dr. med. Ursula Schreiber-Popovic
- 10 häufige Fehler (Ärztelbatt)
- Internetdarstellungen von Ärztinnen und Ärzten Merkblatt der Ärztekammer Nordrhein im PdF-Format
- So dürfen sich Ärzte im Internet präsentieren KV Nordrhein
- Websiteguide für Ärzte Dr. Frank Elste Merkblatt im PDF-Format, mit Unterstützung der Novartis Pharma GmbH und der “Medical Tribune” entstanden.








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