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Abgelaufene Medizinprodukte beim Katastrophenschutz

Nach einem Gesetzentwurf (16/4455) soll es zukünftig im Zivil- und Katastrophenschutz möglich sein, abgelaufene Medizinprodukteeinzusetzen. Die Bundesregierung gibt als Beispiel die zum Zwecke einer möglichen Pockenimpfung beschafften Impfnadeln. Diese Nadeln sind nach Einschätzung von Experten gefahrlos auch über das Verfalldatum hinaus einsetztbar. Dies sollte künftig auch rechtlich zulässig sein, vorausgesetzt dass Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind. Damit soll eine unnötige und kostenintensive Neuanschaffung vermieden werden.



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