Medizinportal 2te-Zahnarztmeinung darf keine Preisauktionen durchführen
Laut Heise-Bericht darf das Medizinportal 2te-Zahnarztmeinung keinen Preiskampf durch Behandlungs-Auktionen unterstützen. Das Landgericht München gab der Klage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) recht, die einen unkollegialen Preiskampf, der zum Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften führe, beklagte.
Auf dem Portal 2te-Zahnarztmeinung können Patienten Kostenvoranschläge sowie den Heil- und Kostenpläne ihrer Zahnärzte veröffentlichen und einen Preisvergleich anfordern. Ähnlich einer Ebay-Auktion können andere Ärzte diesen Preis unterbieten und so den Zuschlag für eine Behandlung bekommen.
Der Betreiber des Medizinportals, die MOJO GmbH, will gegen dieses Urteil in Berufung gehen.
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Klaus Peter schrieb:
Hallo, hat denn jemand weitere Infos, ob Mojo in der Berufung erfolgreich war? Die Website sowie deren Wettbewerber arzt-preisvergleich.de sind ja immer noch “online”. Grüße, KP
Geschrieben am 8. June 2007 um 14:09Uhr | Permalink