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Arzneimittel für Kinder: Neue EU-Verordnung ab 2007

Eine neue europäische Verordnung tritt ab 1. Januar 2007 in Kraft und verpflichtet Pharmaunternehmen, alle in der Entwicklung befindlichen Arzneimittel extra für Kinder und Jugendliche zu prüfen und zur Zulassung zu bringen. Dafür verlängert sich der Patentschutz der Medikamente um sechs Monate.

Für bereits zugelassene Arzneimittel gibt es keine Verpflichtung diese prüfen zu lassen. Dennoch sollen Anreize geschaffen werden, diese nachträglich auch für Kinder und Jugendliche zu testen und eine Zulassung zu beantragen.

Generell ist bei Experten lange bekannt, dass die Wirkung von Arzneimitteln für Kinder unzureichend erforscht ist. Für über 50 Prozent der Medikamente, gibt es keine wissenschaftlichen, auf Kinder und Jugendliche bezogene Daten. Allerdings wurden auch erst mit der Änderung des Deutschen Arzneimittelgesetzes im Jahr 2004 wichtige Hürden genommen, die bisher Studien mit Kindern im Weg standen.



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