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Elterngeld kann Kindergeld mindern

Kindergeld wird auch für erwachsene Kinder gezahlt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden und ihre Einkünfte dabei den jährlichen Grenzbetrag von 7680 Euro nicht übersteigen.

Vorsicht ist aber geboten, wenn Kinder selbst Mutter oder Vater werden. In diesem Fall wird das Elterngeld auf ihr eigenes Kindergeld angerechnet.
Es handelt sich dabei nämlich um eine sogenannte Lohnersatzleistung.

Diese Regelung ist neu. auf das vor Beginn 2007 gezahlte Erziehungsgeld traf das nicht zu. Eine Möglichkeit, unter dem Grenzbetrag zu bleiben, könnte sein, dass der nicht berufstätige Partner Elterngeld beantragt. Auch beim Mindestsatz von 300 Euro pro Monat besteht keine Gefahr der Kindergeldkürzung - dieser Betrag bleibt bei der Anrechnung des Elterngeldes unberücksichtigt.

Weitere Informationen finden sich beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)



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